Bankgeschäfte mit Vorstands- & Aufsichtsratsmitgliedern
In der folgenden Tabelle sind die Kredite an und Einlagen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern dargestellt.
Kredite an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder enthalten im Wesentlichen Hypothekarkredite. Kredite werden zu den jeweils gültigen BAWAG Mitarbeiterkonditionen gewährt, die allen BAWAG Mitarbeitern offenstehen.
Im Hinblick auf die Governance, wird der im Bankwesengesetz (BWG) vorgeschriebene Kreditgewährungsprozess eingehalten (§ 28 BWG). Die Gewährung von Krediten an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bedarf dementsprechend der vorherigen einstimmigen Genehmigung durch den Gesamtvorstand sowie der Genehmigung durch den Risiko- und Kreditausschuss des Aufsichtsrats.
in € mn | 30. Juni 2024 | 31. Dezember 2023 |
Kredite an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder | 22 | 30 |
Einlagen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern | 5 | 4 |