OGH-Entscheidung: Swap Vertrag zwischen Stadt Linz und BAWAG P.S.K. ist unwirksam

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OGH-Entscheidung: Swap Vertrag zwischen Stadt Linz und BAWAG P.S.K. ist unwirksam


WIEN, 29. August 2022 – Der Oberste Gerichtshof hat heute zugunsten der Stadt Linz im Hinblick auf die Frage der Wirksamkeit des vor 15 Jahren zwischen der BAWAG und der Stadt Linz abgeschlossenen Swap Vertrags entschieden. Die BAWAG war stets davon überzeugt, dass der Vertrag wirksam abgeschlossen wurde. Das heutige Urteil betreffend die Unwirksamkeit des Vertrags stellt nun einen Aspekt des langjährigen Rechtsstreits klar.


Als Folge des Urteils wird die BAWAG ihre derzeit gegen die Stadt Linz gebuchte Forderung zur Gänze, d.h. in Höhe von 254 Mio. €, bilanziell abschreiben. Diese Abschreibung wird keine Auswirkungen auf die Kapitalausschüttungspläne der BAWAG haben, da die Bank die Auswirkungen im Hinblick auf ihre aufsichtsrechtlichen Eigenmittel in den Vorjahren vollständig berücksichtigt hat. Es wurde keine Entscheidung im Hinblick auf gegenseitige Ansprüche getroffen. Die BAWAG wird Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt Linz gerichtlich verfolgen, sofern keine vernünftige Einigung erzielt werden kann.


„Leider hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass der abgeschlossene Vertrag mit der Stadt Linz unwirksam ist. Es ist nun an der Zeit dieses Kapitel abzuschließen und in die Zukunft zu blicken. Ich hoffe, dass vernünftige Parteien zusammenkommen, um sich über offene Schadenersatzansprüche zu einigen“, kommentiert CEO Anas Abuzaakouk die heutige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. 


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Manfred Rapolter
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